Arbeitsgenehmigungsverordnung - ArgG

§ 13 Assoziierungsabkommen EWG - Türkei

Günstigere Regelungen des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG - Türkei (Amtliche Nachrichten der Bundesanstalt für Arbeit Nr. 1/1981 S. 2) über den Zugang türkischer Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zum Arbeitsmarkt bleiben unberührt.